FAQ Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen
- Ist die Aufnahme von ausländischen Interessenten vom Aufenthaltsstatus abhängig?
- Werden die Fahrkosten erstattet?
- Was ist, wenn es eine dringende Notwendigkeit gibt, eine Ausbildung möglichst sofort zu beginnen, die Aufnahmetermine aber bereits verstrichen sind?
- Was kostet der Besuch des Weiterbildungskollegs?
- Gibt es BAföG?
- Welche Regelungen gelten für Sozialhilfe-empfängerInnen?
- Welche Regelungen gelten für Arbeitslose?
- Macht ein Schulbesuch für jemanden Sinn, der bislang keinen Bock auf Schule hatte?
- Welche Perspektiven haben Absolventen des WBK?
- Sind die Abschlüsse des WBK mit denen anderer Schulen vergleichbar?
- Welche Bedeutung haben Praktika?
- Kann man nach erfolgreichem Besuch des WBK noch das Abitur machen?
- Welche Bedeutung hat der Einstufungstest?
- Kann man am WBK auch einen zweiten Versuch machen, wenn man beim ersten Besuch des WBK gescheitert ist?
- Ist die Aufnahme von ausländischen
Interessenten vom Aufenthaltsstatus abhängig?
Nein. - Werden die Fahrkosten erstattet?
Nein. Ein Young -Ticket kann erworben werden. - Was ist, wenn es eine dringende
Notwendigkeit gibt, eine Ausbildung möglichst sofort zu
beginnen, die Aufnahmetermine aber bereits verstrichen sind?
Dann sollte ein persönlicher Beratungstermin vereinbart werden! - Was
kostet der Besuch des Weiterbildungskollegs?
Der Besuch ist kostenfrei, da das Weiterbildungskolleg eine öffentliche Schule ist. - Gibt es BAföG?
Für den Besuch des Weiterbildungskollegs gelten die Bestimmungen des BAföG. BAföG wird als elternabhängige Förderung ab dem Besuch des 1. Semesters gewährt. Auskunft erteilen die BAföG Ämter. - Welche Regelungen gelten
für Sozialhilfe-empfängerInnen?
Der Schulbesuch ist bei Bezug von Sozialhilfe bis zum Erwerb des Sekundarabschlusses I Hauptschulabschluss nach Klasse 10 tagsüber möglich. Während dieser Zeit erstattet das Sozialamt auf Antrag die besonderen Kosten, die durch den Schulbesuch entstehen (Fahrtkosten,etc.). Nach dem Erwerb des o.g. Schulabschlusses erwartet das Sozialamt die Aufnahme einer Ausbildung oder Ewerbstätigkeit. Dann ist ein Schulbesuch i.d. Regel abends möglich. - Welche Regelungen gelten
für Arbeitslose?
BezieherInnen von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe müssen dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Ein Schulbesuch ist dann i.d. Regel am Abend möglich. - Macht ein Schulbesuch für
jemanden Sinn, der bislang "keinen Bock" auf Schule hatte?
In vielen Fällen ist der Wechsel in eine neue Lernumgebung mit neuen Regelungen hilfreich. Aber auch am WBK gilt, dass ein Ziel nur erreicht werden kann, wenn man bereit ist, einen Weg zurückzulegen. Für den Weg bieten wir vielfältige Unterstützungen und Hilfestellungen an, erwarten aber auch Einsatz-bereitschaft und Zielorientierung. Die häufigsten Gründe für einen Schulverweis sind Fehlzeiten und mangelnde Bereitschaft Absprachen einzuhalten. - Welche Perspektiven haben
Absolventen des WBK?
Wenn Verlässlichkeit, soziale Kompetenz und Anstrengungsbereitschaft mit einer realsistisch umsetzbaren Ausbildungs- oder Berufsperspektive verbunden sind, haben die AbsolventInn gute Aussichten auf einen Ausbildungsplatz oder den Einstieg in eine Berufstätigkeit. Der Schulabschluss allein reicht in aller Regel nicht aus. Engagierte TeilnehmerInnen auch solche, die nicht zu den notenmäßig guten TeilnehmerInnen gehören unterstützen wir intensiv bei Ausbildungsplatzsuche und Bewerbung. Das Maß unseres Engagements hängt vom Maß des Engagements der TeilnehmerInnen ab. - Sind die Abschlüsse
des WBK mit denen anderer Schulen vergleichbar?
Ja! - Schon bei der Einstufung legen wir Leistungskriterien zu Grunde, nicht formale Abschlüsse. Am Ende der Ausbildung steht eine staatlich kontrollierte Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Während der Ausbildung sichern wir die schulinternen Standards über ein internes Qualitätssicherungskonzept. - Welche Bedeutung haben Praktika?
Ein Schulsabschluss allein reicht für den Einstieg in Ausbildung und Beruf i.d. Regel nicht aus. Deshalb geben Praktika ausserhalb der Unterrichtszeit die Möglichkeit weitere Qualifikationen nachzuweisen. Engagierte TeilnehmerInnen erhalten individuelle Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche. - Kann man nach erfolgreichem
Besuch des WBK noch das Abitur machen?
Mit der Fachoberschulreife mit Qualifikation ist ein Wechsel in die gymnasiale Ausbildung der Berufskollegs möglich. Ein Wechsel in die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen ist nicht mehr möglich. Ohne Qualifikationsvermerk kann die Fachhochschulreife erworben werden. - Welche Bedeutung hat der
Einstufungstest?
Der Einstufungstest gibt uns Aufschluss über die aktuelle Leistungsfähigkeit in Deutsch, Englisch, Mathematik. Damit wir auch einen Einblick in die tatsächliche Leistungsfähigkeit erhalten, erhält jede InteressentIn Vorbereitungsmaterialien, die Übungen zu den Testaufgaben beinhalten. Das Testergebnis ist in der Aufnahmeberatung wichtiger als das letzte Zeugnis. - Kann man am WBK auch einen
zweiten Versuch machen, wenn man beim ersten Besuch des WBK gescheitert
ist?
Ja! Die Devise des WBK lautet "Jeder hat das Recht auf eine zweite Chance" Bei der erneuten Aufnahmeberatung beachten wir jedoch besonders, was sich zwischen dem ersten Versuch und dem Neubeginn verändert hat. Daran messen wir im Beratungsgespräch die Aussichten, die ein erneuter Versuch hat.